Um der DGUV Regel 109-002 nachzukommen, müssen Betreiber durch regelmäßige Aerosolmessungen der Expositionen eine Wirksamkeitsprüfung jeder Luftfilteranlage, wie Emulsions-, Ölnebelabscheider oder Staubfilter erbringen
Dazu gehört neben der Messung der Absaugleistung vor allem die Überprüfung des Aerosolgehaltes am Arbeitsplatz. Dabei sollten bei Aerosolmessung stets mehrere Messstellen berücksichtigt werden, u.a. Aerosolkonzentration an der Entstehungsquelle, sowie Reingas am Luftaustritt nach der Filteranlage.
Während bei mechanisch filternden Emulsions- und Ölnebelabscheidern die messbare Aerosolexposition über der Absauganlage je nach eingesetzter Filterkassette nahezu unverändert bleibt, fängt bei gesättigten Filterkassetten mit zunehmend schlechter werdender Absaugleistung der Kühlschmierstoffnebel aus dem Bearbeitungsraum (Entstehungsquelle) auszutreten.
Elektrostatische Ölnebelabscheider sorgen dank geringer Druckverluste auch im verschmutzten Zustand für eine gleichbleibend hohe Absaugleistung. So kann sichergestellt werden, dass Aerosole stets effektiv abgesaugt werden können. Mit zunehmender Verschmutzung der Filtereinsätze sinkt jedoch die Abscheidewirkung der Anlage, so dass der Kühlschmierstoffnebel (KSS-Nebel) unzureichend gefiltert austreten kann.
Als Betreiber lufttechnischer Anlagen sind Sie nach der DGUV Regel 109-002, Punkt 11.2.2 (Prüfungen/Wirksamkeitsprüfung) verpflichtet in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens 1x jährlich die Absauganlagen u.a. mittels Aerosolmessung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dabei wird der Nachweis erbracht, dass einschlägige Grenzwerte eingehalten werden.
Wir empfehlen Ihnen dazu die Verwendung von TSI Feinstaubmessgeräten und Partikelzählern der Baureihen DustTrak II. Diese sind in stationärer und mobiler Ausführung erhältlich. Wünschen Sie weitere Informationen dazu? Dann kontaktieren Sie uns einfach über den nachfolgenden Link. Wir beraten Sie gerne.
Die Messungen können einmal jährlich durchgeführt und protokolliert werden. Damit erfüllt man nicht nur die Anforderungen der DGUV Regel 109-002, sondern stellt vor allem sicher, dass Mitarbeiter keinen schädlichen Expositionen ausgesetzt sind. Es ist zudem empfehlenswert die Aerosolmessungen vor und nach jeder Filterwartung, bzw. Filterreinigung durchzuführen. Durch die Protokollierung der Ergebnisse können Betreiber so auch die Effektivität der durchgeführten Arbeiten überprüfen.
Durch die Messung des Aerosolgehaltes in der angesaugten Luft vor der Absauganlage kann z.B. geprüft werden in wie weit die vom Hersteller angegebene effektive Abscheidewirkung zur ausreichend hohen Abscheidung geeignet ist.
In Verbindung mit einer Reinluftmessung nach der Luftfilteranlage kann dabei auch die Abscheidewirkung der Filteranlage genau gemessen werden.
Bei Verwendung von mehreren Messgeräten können gleichzeitig Aerosolwerte im abzusaugenden Bereich (Rohgas) und in der Abluft nach der Luftfilteranlage (Reingas) gemessen werden.
So können Schwankungen in der Aerosolkonzentration in Abhängigkeit vom Entstehungsprozess genau aufgezeichnet und gleichzeitig geprüft werden, wie die Filteranlage auf unterschiedliche Verschmutzungen in der angesaugten Luft reagiert.
Bei der Auslegung geeigneter Emulsions- und Ölnebelabscheidern ist vor allem auch auf die erforderliche Abscheidewirkung zu achten. Damit stellen Sie sicher, dass die Abluft sauber ist und innerhalb der geltenden Grenzwerte bleibt.
Durch die Berücksichtigung der entstehenden Aerosolkonzentration kann die Filteranlage optimal auf die jeweilige Anwendung ausgelegt werden. So kann die für Ihre Anwendung am besten geeignete Technologie, Filteraufbau und die Filterbestückung ausgewählt werden.