Elektrische Prüfung von Absauganlagen

Elektrische Prüfung von Absauganlagen Filteranlage nach Inbetriebnahme DGUV Vorschrift 3

Elektrische Prüfung von Absauganlagen nach der Inbetriebnahme

Die Unfallverhütungsvorschrift definiert klare Regeln für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen. Betreiber müssen sicherstellen, dass Filteranlagen prüfpflichtig sind. Die elektrische Prüfung von Filteranlagen muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in festgelegten Zeitabständen erfolgen. Die Verantwortung dafür trägt der Betreiber.

Bereits im Herstellerwerk erfolgt eine elektrische Prüfung der Filteranlagen. Ein Nachweis vom Lieferanten kann genügen, um eine erneute Prüfung vor der Inbetriebnahme zu vermeiden. Betreiber sollten sich die bestandene Prüfung vom Hersteller oder Errichter mit einem Bestätigungsformular bestätigen lassen. Dies ist in §5, Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift festgelegt. Demnach entfällt die Prüfung, wenn der Hersteller bescheinigt, dass die Anlage den Vorschriften entspricht.

Nachweis für Betreiber

Wer eine neue Absauganlage erhält, sollte sich die Prüfung schriftlich bestätigen lassen. Mit dem Formular zur Bestätigung der elektrischen Prüfung spart der Betreiber Zeit und Aufwand. Die Bestätigung nach §5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 entbindet von einer erneuten Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme.

Kommt es später zu Änderungen oder einer Wiederinbetriebnahme nach einer Instandsetzung, liegt die Verantwortung wieder beim Betreiber. Er muss dafür sorgen, dass die Anlage weiterhin sicher betrieben wird. Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht erfolgen. Regelmäßige Inspektionen sind notwendig, um Mängel frühzeitig zu erkennen und Gefahren zu vermeiden.

Elektrische Prüfung von Absauganlagen Auszug aus dem §5 der DGUV Vorschrift 3 Filteranlage nach Inbetriebnahme

Zusammenfassung der Anforderungen aus §5 DGUV Vorschrift 3

Die Vorschrift fordert, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in festgelegten Intervallen geprüft werden. Betreiber müssen sicherstellen, dass folgende Punkte erfüllt werden:

Wer diese Anforderungen erfüllt, gewährleistet den sicheren Betrieb der Filteranlage und erfüllt gesetzliche Vorgaben.